Ja, dies ist bedingt möglich. Seit ISYBAU 2006 werden Bauwerksinspektionen als Langtexte bzw. Prosatext berücksichtigt. Schadenscodes für Bauwerksinspektionen sind nach ISYBAU oder DWA nicht definiert. Wenn man jedoch Inspektionscodes für Schächte auch für Bauwerke verwenden möchte, kann man folgendermaßen vorgehen. 1. Lassen Sie die jeweils zu inspizierenden Bauwerke vom Inspekteur als Schächte unter Verwendung der vorgesehenen DIN EN Codes inspizieren. Für die Berücksichtigung in einer ISYBAU XML Datei kann der Inspekteur neben der korrekten Bauwerksbezeichnung […]